ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MIT KUNDENINFORMATIONEN

Simon Tötschinger – HonigMacher.at

H. Weißweg 8, A-7093 Jois

E-Mail: [email protected] · Telefon: 0699 / 170 54445

(Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.)

1. GELTUNG

1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von HonigMacher.at erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

1.2. Der Kunde erkennt mit seiner Bestellung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.

2. PREISE

2.1. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Versandkosten werden gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen. Die jeweiligen Versandkosten werden im Bestellvorgang vor Abschluss der Bestellung transparent dargestellt. Sämtliche Preise werden ausschließlich in Euro berechnet.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN

3.1. Folgende Zahlungsmethoden stehen dem Kunden zur Verfügung: Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), Apple Pay, Google Pay, Klarna, PayPal, EPS, Vorauskasse per Banküberweisung. Die Verfügbarkeit einzelner Zahlungsarten kann je nach Bestellung variieren.

3.2. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.

3.3. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto bzw. mit der Bestätigung des jeweiligen Zahlungsdienstleisters als geleistet.

3.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.

4. MAHN- UND INKASSOSPESEN

4.1. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von 10,00 Euro sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von 3,50 Euro zu bezahlen.

4.2. Gegenüber Verbrauchern werden Mahn- und Inkassospesen nur insoweit verrechnet, als sie zur zweckentsprechenden Betreibung der Forderung notwendig und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Die in Punkt 4.1 genannten Pauschalbeträge gelten gegenüber Verbrauchern nur, soweit sie diese Voraussetzungen erfüllen.

5. LIEFERUNG, TRANSPORT, ANNAHMEVERZUG

5.1. Der Versand erfolgt mittels der Österreichischen Post AG oder mittels GLS.

5.2. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

6. LIEFERFRIST

6.1. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere die Zahlung geleistet hat.

6.2. Der Versand der bestellten Ware erfolgt grundsätzlich innerhalb der bei der Bestellung angeführten Lieferzeit in Werktagen nach Zahlungseingang, die richtige und vollständige Zulieferung von außerhalb unseres Einflussbereiches liegenden Zulieferanten vorausgesetzt. Wir behalten uns Teillieferungen vor. Bei Bestellung von mehreren Produkten gilt die längste, angeführte Lieferzeit für die gesamte Bestellung.

6.3. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu zwei Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1. Verluste oder Beschädigungen beim Transport hat der Kunde unverzüglich gegenüber dem Transporteur anzuzeigen und auf der Empfangsquittung zu vermerken. Zusätzlich bitten wir den Kunden, uns Transportschäden zeitnah mitzuteilen, damit wir eine schnelle Lösung anbieten können. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

8. WIDERRUFS- UND RÜCKGABERECHT

8.1. Verbraucher haben das Recht, den Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware zu widerrufen. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Es erfolgt dann eine Rückabwicklung des Vertrages.

8.2. Die Rücksendekosten trägt der Verbraucher. Bei Rücksendung beschädigter Ware sind wir berechtigt, Wertersatz geltend zu machen, soweit der Wertverlust auf einen über die Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise hinausgehenden Umgang mit der Ware zurückzuführen ist.

8.3. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Weitere Informationen zum Widerruf bzw. zum Rücktritt des Vertrags finden Sie unter: https://honigmacher.at/widerruf

9. ERFÜLLUNGSORT

9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neusiedl am See, Österreich.

10. GERINGFÜGIGE LEISTUNGSÄNDERUNGEN

10.1. Es gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt.

11. SCHADENERSATZ

11.1. Gegenüber Unternehmern sind sämtliche Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat in diesem Fall der geschädigte Unternehmer zu beweisen.

11.2. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Personenschäden oder um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie für Personenschäden bleibt jedenfalls unberührt; in diesem Umfang erfolgt keine Beweislastverschiebung zulasten des Verbrauchers.

11.3. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen längere Fristen vorsehen. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

12. PRODUKTHAFTUNG

12.1. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

13. EIGENTUMSVORBEHALT UND DESSEN GELTENDMACHUNG

13.1. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

13.2. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

13.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

14. FORDERUNGSABTRETUNGEN

14.1. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Postenliste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.

14.2. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

15. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND

15.1. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

15.2. Die Vertragssprache ist Deutsch.

15.3. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

16. DATENSCHUTZ UND ADRESSENÄNDERUNG

16.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung, zur Abwicklung der Bestellung und zur Kundenkommunikation verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, Ihren Rechten als Betroffener und zu Kontaktmöglichkeiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://honigmacher.at/datenschutzrichtlinien

16.2. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur für Erklärungen, mit denen der Verbraucher aufgrund des bestehenden Vertragsverhältnisses rechnen musste, und nur, sofern der Verbraucher die Adressänderung schuldhaft nicht mitgeteilt hat.

17. SONSTIGES

Die Unwirksamkeit, Nichtigkeit bzw. Aufhebung einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Stand: Juni 2026

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBE-DINGUNGEN MIT KUNDENINFOR-MATIONEN

Sonstiges:

Irrtümer, Satz und Tippfehler vorbehalten. Stand 2026
ARA Nr. Transportverpackung 5562, 1152 und Serviceverpackung S80194, S80204

Bildquellen:

Wolfgang Prummer

Friedrun West

Fotolia / Adobe Stock

Unsplash.com

Agentur LOOP New Media GmbH

Ines Weisz Photography

Socials

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