AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBE-DINGUNGEN MIT KUNDENINFOR-MATIONEN
(Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.)
1. GELTUNG
1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von honigmacher.at erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
1.2. Der Kunde erkennt mit seiner Bestellung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.
2. PREISE
2.1. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer und Versandkosten zu verstehen. Sämtliche Preise werden ausschließlich in Euro berechnet; eventuell zusätzliche Preisangaben in anderen Währungen dienen lediglich zur Information des Kunden und haben keine Rechtsgültigkeit.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN
3.1. Unsere Forderungen werden nur als Vorauszahlungen vor der Lieferung akzeptiert. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3.2. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
3.3. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
3.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.
4. MAHN- UND INKASSOSPESEN
4.1. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von 10,00 Euro sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von 3,50 Euro zu bezahlen.
5. LIEFERUNG, TRANSPORT, ANNAHMEVERZUG
5.1. Der Versand erfolgt mittels der Österreichischen Post AG oder mittels GLS.
5.2. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
6. LIEFERFRIST
6.1. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere die vollständige Vorauszahlung erfüllt hat.
6.2. Der Versand der bestellten Ware erfolgt grundsätzlich innerhalb der bei der Bestellung angeführten Lieferzeit in Werktagen nach Zahlungseingang, die richtige und vollständige Zulieferung von außerhalb unseres Einflussbereiches liegenden Zulieferanten vorausgesetzt. Wir behalten uns Teillieferungen vor. Bei Bestellung von mehreren Produkten gilt die längste, angeführte Lieferzeit für die gesamte Bestellung.
6.3. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu zwei Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1. Verluste oder Beschädigungen beim Transport hat der Kunde unverzüglich gegenüber dem Transporteur anzuzeigen, auf der Empfangsquittung zu vermerken und zusätzlich unverzüglich uns anzuzeigen. Für die Anzeige uns gegenüber gilt eine Ausschlussfrist von drei Tagen ab Liefererhalt. Verdeckte Schäden sind uns unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
8. WIDERRUFS- UND RÜCKGABERECHT
8.1. Der Kunde hat das Recht den Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware zu widerrufen oder die Ware zurückzugeben. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Es erfolgt dann eine Rückabwicklung des Vertrages Zug um Zug.
8.2. Wurde die Ware schon benutzt und weist Gebrauchsspuren auf, kann der Kauf ebenfalls nur innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen widerrufen werden. Wir behalten uns vor dem Verbraucher die Wertminderung und den Wert der Nutzung der Ware zu verrechnen.
8.3. Betrifft der Widerruf Waren im Wert von nicht mehr als 40,– Euro, so hat der Käufer die Rücksendekosten zu tragen, außer die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten. Die Rücksendung hat in Originalverpackung zu erfolgen. Bei Rücksendung beschädigter Ware sind wir berechtigt Ersatzansprüche zu stellen.
Weitere Informationen zum Widerruf bzw. zum Rücktritt des Vertrags finden Sie unter www.honigmacher.at/widerruf
9. ERFÜLLUNGSORT
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neusiedl am See, Österreich.
10. GERINGFÜGIGE LEISTUNGSÄNDERUNGEN
10.1. Es gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt.
11. SCHADENERSATZ
11.1. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
12. PRODUKTHAFTUNG
12.1. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
13. EIGENTUMSVORBEHALT UND DESSEN GELTENDMACHUNG
13.1. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
13.2. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
13.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
14. FORDERUNGSABTRETUNGEN
14.1. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Postenliste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
14.2. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
15. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND
15.1. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
15.2. Die Vertragssprache ist Deutsch.
15.3. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
16. DATENSCHUTZ, ADRESSENÄNDERUNG UND URHEBERRECHT
16.1. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
16.2. Der Kunde ist verpflichtet, uns änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Unterpunkt www.honigmacher.at/privacy-policy
17. SONSTIGES
Die Unwirksamkeit, Nichtigkeit bzw. Aufhebung einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Disclaimer
Die auf dieser Website enthaltenen Informationen werden ausschließlich für allgemeine, unverbindliche Informationszwecke zur Verfügung gestellt. Aus dem Abruf der Seite und der darin enthaltenen Informationen wird kein wie auch immer geartetes Auftragsverhältnis zwischen Simon Tötschinger und dem Abrufer begründet.
Haftungsausschluss
Simon Tötschinger übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Nachteile, welcher Art auch immer, die durch die Verwertung der hier enthaltenen Informationen entstehen. Weiters wird keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen übernommen.
Urheberschutz
Unsere eigenen Entwürfe, Etiketten, Muster und dergleichen gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Käufer, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt noch in anderer Weise zur Nachahmung verwendet werden.
Jeder Verstoß hiergegen macht den Käufer schadensersatzpflichtig.
Sonstiges:
Irrtümer, Satz und Tippfehler vorbehalten. Stand 2024
ARA Nr. Transportverpackung 5562, 1152 und Serviceverpackung S80194, S80204
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